Wohnungszugänge in Mehrfamilienhäusern werden in der Regel über Treppenhäuser erschlossen. Insbesondere bei neueren Bauten sind diese vielfach grosszügig bemessen und zudem mit einer Liftanlage ausgerüstet. Egal ob schmal, breit, mit oder ohne Lift, Treppenhäuser bieten sich geradezu an, als Abstellflächen genutzt zu werden. Vielfach werden sie denn auch zur Aufstellung von Schuhkästchen und Garderoben uvm. genutzt oder mit grosszügigen Blumenstöcken etc. verschönert.
Was aber, wenn ein Rettungs- oder Löscheinsatz nötig wird? Was passiert, wenn:
– im Treppenhaus aufgestellte Gegenstände, warum auch immer, Feuer fangen und sich der dabei entstehende Rauch über die Stockwerke ausbreitet?
– das für die Einsatzkräfte nötige Treppenhaus weder den Rettungskräften noch den Gebäudenutzern zur Flucht aus dem Gebäude uneingeschränkt zur Verfügung steht?
Im Treppenhaus aufgestellte Gegenstände können im Brandfall die Flucht aus dem Gebäude verhindern oder die Einsätze der Rettungs- und Löschkräfte in nicht zu unterschätzender Weise behindern.
Darum, und weil im Rettungs- und Löschdienst jede verlorene Minute über Leben und Tod entscheiden kann gilt:
Nur freigehaltene Treppenhäuser sind sicher!
Helfen Sie mit.
Herzlichen Dank.
Quelle + Flyer : Kantonale-Feuerpolizei